Der Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtages hat in seiner Sitzung am Freitag Sachverständige zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung und zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958“ (Drs 7/13736) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD angehört. Das Gesetz vollzieht eine Einigung zwischen Bundesrepublik und Europäischer Union zu Studiengängen wie Architektur oder Bauingenieurwesen und macht eine erneute Änderung der Bauordnung in Sachsen nötig.
Thomas Löser, Sprecher für Bauen und Wohnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, plädiert dafür, diesen Anlass zu nutzen, um auch anderere drängende Themen aufzugreifen:
„Bauen muss nicht nur klimaschonender, sondern vor allem auch einfacher und kostengünstiger werden. Das liegt im Interesse aller. Als Gesetzgeber sollten wir deshalb dringend mehr Freiheiten einräumen und uns von unnötigen Vorschriften trennen. Wir BÜNDNISGRÜNE werden uns in den nun folgenden Beratungen zur Anpassung der Bauordnung deshalb auch für den von den Architektenkammern unterstützten Gebäuedetyp E für ‚experimentelles und einfaches Bauen‘ stark machen.“
„Genauso halte ich es für unerlässlich, klimaschonende Mobilität für alle in Stadt und Land so gut es geht zu unterstützen und kleine Ladestationen für Elektrobusse verfahrensfrei zu stellen. So könnten diese ohne Bauantrag schnell umgesetzt werden.“
Andreas Wohlfarth, Präsident der Architektenkammer Sachsen, warb in der Anhörung für den Gebäudetyp E. Damit könne von Maximalstandards, die die eigentlichen Schutzziele der Bauordnung wie Brandschutz und Standsicherheit überschreiten, abgewichen und Kosten gesenkt werden. Er regte auch eine Stiftungsprofessur für Nachhaltiges Bauen an, um die Ausbildung auf diesem wichtigen Feld zu vertiefen.
Alexander Pötzsch, Architekt im Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, forderte, dass Bauen im Bestand einfacher werden müsse, da der Bestand so als Ressource genutzt werden könne. Er stellte zudem heraus, dass die Förderpolitik einen Schwerpunkt auf den Einsatz ökologischer Baustoffe legen sollte.
Abschließend betont Löser: „Die Herausforderungen im Baubereich sind enorm. Auch deswegen haben wir uns bei der letzten Änderung der Bauordnung für eine dynamisierte jährlich fortlaufende Änderung der Bauordnung ausgesprochen. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.“
Weitere Informationen:
Mit dem von der Koalition vorgelegten Gesetz soll eine Einigung der Europäischen Kommission mit der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden, die regelt, welche Personen berechtigt sind, einen Bauantrag einzureichen. Innerhalb der EU werden Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkannt, im Bereich der Bauanträge geht Deutschland jedoch traditionell einen anderen Weg. Architekt*innen und Ingenieur*innen sind nur dann bauvorlageberechtigt, wenn sie Mitglied einer Kammer oder in einer entsprechenden Liste eingetragen sind. Dies sichert über den Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung sowie die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung ein hohes Niveau an Sicherheit für Auftraggeber*innen. Aus Sicht der EU-Kommission soll diese Hürde für Absolvent*innen europäischer Studiengänge wie Architektur oder Bauingenieurwesen abgebaut werden. Daher sind gesetzliche Regelungen in allen 16 Bundesländern erforderlich.