Die Abgeordneten haben nach der Sächsischen Verfassung Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung, über die sie als Gesetzgeber selbst zu entscheiden haben. Die sogenannte Grundentschädigung (auch: „Diät“) soll den Abgeordneten und ihren Familien eine ausreichende und der Bedeutung des Amtes angemessene Existenzgrundlage ermöglichen. Damit wird sichergestellt, dass die Möglichkeit, sich in der Volksvertretung zu engagieren, allen Bürgern offensteht und nicht vom beruflichen Einkommen oder den privaten Vermögensverhältnissen abhängig ist.
Einnahmen
Grundentschädigung: 6.954,0 9 Euro (Brutto) / monatlich
Ich erhalte nach Sächsischem Abgeordnetengesetz eine Grundentschädigung von 6.954,09 € (minus 29,72 € Zuschuss zur Pflegeversicherung), also 6.924,37 €.
Zusätzlich gewährt mir der Landtag einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 413,00 €.
Damit ergeben sich Bruttoeinkünfte von 6.954,09 € pro Monat. Davon gehen ca. 2000 € an Steuern ab. Zusätzlich zahle ich pro Monat den Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit ca. 843,75 €. Damit bleiben nach Steuern und Abgaben ca. 4.500 € Netto übrig.
Steuerfreie Kostenpauschale: 3.940,65 Euro monatlich
Abgeordnete dürfen die Kosten ihres Mandates nicht von der Steuer absetzen. Deshalb und zur Finanzierung ihrer Infrastruktur erhalten Abgeordnete des Sächsischen Landtages eine steuerfreie Kostenpauschale.
Nebeneinkünfte, Honorare und Spenden: 0 Euro
Ich nehme keine Spenden für meine politische Tätigkeit an. Ich habe keine Nebeneinkünfte (z.B. aus Honoraren für Publikationen oder Vorträgen)
Ausgaben
Ausgaben über steuerfreie Kostenpauschale: 3.940,65 Euro monatlich
Abgeordnete dürfen die Kosten ihres Mandates nicht von der Steuer absetzen. Deshalb und zur Finanzierung ihrer Infrastruktur erhalten Abgeordnete des Sächsischen Landtages eine steuerfreie Kostenpauschale.
Aus der steuerfreien Aufwandspauschale werden alle Kosten vom Büromaterial über Büromiete, Reisekosten und Kosten für meine Veranstaltungen und meinen Online-Auftritt bezahlt.
Miete Wahlkreisbüros: Dresden 1500 €
Miete Wahlkreisbüro: Meißen 450 €
Kosten Unterhalt Büros (Internet, Strom, Versicherung usw.): ca. 600 €
Gesamt: 2.550 €
Spenden: 872,54 Euro monatlich
Darüber hinaus leisten Abgeordnete finanzielle Unterstützungsleistungen an die Parteien, so genannte Mandatsträgerbeiträge.
Grüner LV Sachsen 591,53 Euro
Grüner KV Dresden 145 Euro
DAKS e.V. jährlich 26 Euro
ADFC Dresden, bauforum dresden e.V., Stadtteilverein Johannstadt 110 Euro