Vorbemerkung:
Im Koalitionsvertrag ist zum Thema Flächenverbrauch folgendes vereinbart:
„Zugleich ist es aber unser strategisches Ziel, die künftige Flächenversiegelung in Sachsen rechtlich verbindlich und mittels geeigneter Instrumentarien bis 2030 stufenweise auf zwei Hektar pro Tag zu senken. Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir die Flächennutzungseffizienz mittels der Strategien ‚Vermeiden, Mobilisieren und Revitalisieren‘ steigern.“
Die Antwort auf die GA 7/9989 stellt eine insgesamt unzureichende bzw. unbefriedigende Datengrundlage zum Status quo der Flächenversiegelung im Freistaat Sachsen heraus, die sich z. B. durch unvollständige Informationen zu kommunalen Bebauungsplänen, fehlende Daten zur absoluten Größe der versiegelten Fläche, zu Gewerbeflächen, zur Reaktivierung bzw. Entsiegelung von Flächen etc. ergibt. Gleichzeitig besteht ein Defizit im Hinblick auf Instrumente und Methoden zur kontinuierlichen Erfassung der Entwicklung des Versiegelungsgrades. Solche Werkzeuge sind jedoch eine notwendige Voraussetzung für die Erarbeitung und Umsetzung realistischer Handlungsprogramme sowie ein effektives Controlling anhand messbarer Zwischenziele.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die bestehenden Informationsdefizite abzubauen und wirksame Mechanismen zur Erfassung und für eine zukünftig zielgerichtete Steuerung des Flächenverbrauchs implementieren zu können?
2. Welche sind die (drei bis fünf) wesentlichen Gründe, weshalb bislang keine kontinuierliche Reduzierung des Flächenverbrauchs und Annäherung an das im Koalitionsvertrag verankerte 2-ha-Ziel erreicht werden konnte und welche konkreten Ansatzpunkte sieht die Sächsische Staatsregierung in dem jeweiligen Kontext, um einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung zu leisten?
3. Wie hoch ist das Flächen-Einsparpotential in Sachsen (in absoluter Höhe) je Nutzungsart (insbesondere für Wohnen, Industrie, Gewerbe, Verkehr, Freizeit)?
4. Wie kann der Grundsatz „Flächenreaktivierung vor Neuausweisung“ stärker normativ verankert werden und welche konkreten Vorschläge bzw. welche geplanten Vorhaben gibt es, um z. B. mithilfe von objektivierbaren Förderkriterien sächsischer Richtlinien eine höhere Verbindlichkeit im Vergleich zu den aktuell gültigen planungsrechtlichen Regelungen zu erreichen?
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die regionalplanerischen Strategien „Vermeiden, Mobilisieren und Revitalisieren“ untersetzt werden, um das 2-ha-Ziel mit den aktuellen Bedarfsprognosen für Wohnen und Gewerbe in Einklang zu bringen und bis 2030 tatsächlich zu erreichen? (Bitte auch auf geplante Zwischenziele bis 2030 und Instrumente für die Sicherstellung eines effektiven Controllings im Sinne der Frage 1 eingehen.)