Dresden. Der Sächsische Landtag hat in seiner 62. Sitzung heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung „Sächsisches Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln (Sächsisches Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz – SächsMsZustG)“ (Drs 7/10483) beschlossen. Damit werden Kommunen mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Das Gesetz ist die Umsetzung einer Änderung auf Bundesebene.
Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
„Das A und O, um bezahlbare Mieten durchzusetzen, ist eine Vergleichbarkeit von Mieten durch eine unabhängige Zahlengrundlage. Mit dem beschlossenen Mietspiegelzuständigkeitsgesetz wird nun endlich die gesetzliche Verpflichtung hierzu für größere Kommunen im Freistaat umgesetzt. Dies ist auch als Arbeitsgrundlage für Sozialleistungen von Vorteil, wie etwa bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft beziehungsweise der Bewertung der Angemessenheit von Wohnkosten.“
„Gerade angesichts der galoppierenden Preise ist es bedauerlich, dass sich die Umsetzung der bereits seit 17. August 2021 verabschiedeten und seit 1. Juli 2022 geltenden Bundesänderung durch das zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung hinausgezögert hat. Aber ich bin froh, dass wir nun noch in diesem Jahr das Gesetz verabschieden konnten. Jetzt ist es an den Kommunen, die Erstellung der Mietspiegel schnellstmöglich anzugehen.“
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