Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen“ (Drs 7/14305) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD beschlossen. Dadurch erhalten die Städte Leipzig und Dresden die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienvermietung und spekulativen Leerstand per Satzung zu untersagen.
Thomas Löser, Sprecher für Wohnen und Bauen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, freut sich über den Beschluss im Parlament:
„Wohnungen sind keine Hotels! Deshalb bekommt Sachsen jetzt endlich ein Zweckentfremdungsverbot. Dort, wo in den Städten teils ganze Häuser nur noch aus durchnummerierten Ferienwohnungen bestehen, können die Kommunen nun eingreifen und gezielt für mehr Wohnraum sorgen. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE uns bereits in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt.“
„Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist ein weiterer von vielen kleinen Bausteinen, den Mietmarkt zu entlasten. Als Koalition haben wir mit der Mietpreisbremse und dem sozialen Wohnungsbau bereits weitere Maßnahmen ergriffen, damit Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Mit dem Zweckentfremdungsverbot kann nun auch der spekulative Leerstand von Wohnraum genauer unter die Lupe genommen werden. Damit wollen wir die aufgeheizten Wohnungsmärkte in Leipzig und Dresden spürbar abkühlen und die Mieterinnen und Mieter entlasten.“