Der Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsichen Landtags hat heute einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD dem Plenum zum Beschluss empfohlen, der den Städten Leipzig und Dresden zukünftig die Möglichkeit einräumen soll, der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienvermietung und spekulativen Leerstand einen Riegel vorzuschieben.
Für Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein längst überfälliger Schritt: „Mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schaffen wir einen weiteren Baustein für mehr preisgünstigen Wohnraum – gerade in den innenstadtnahen Quartieren. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns schon in den Koalitionsverhandlungen für ein Zweckentfremdungsverbot eingesetzt und sind froh, dass wir es nun auch umsetzen werden. Dabei ist uns wichtig, dass normale Ferienwohnungen außerhalb der Stadtzentren oder in ländlichen Gegenden von der Regelung nicht erfasst sein werden. Doch dort, wo in den Städten teils ganze Häuser nur noch aus durchnummerierten Appartements bestehen, können die Kommunen nun gezielt für mehr Wohnraum sorgen.“
„Die Gesetze anderer Bundesländer zeigen, dass eine weitreichendere Definition von Zweckentfremdung möglich wäre. Wir sehen den Koalitionskompromiss zum Gesetzentwurf dennoch als ersten Schritt in die richtige Richtung. Denn auch der spekulative Leerstand von Wohraum kann nun genauer unter die Lupe genommen werden. Ein Drittel der sächsischen Bevölkerung lebt in den großen Ballungsgebieten. Wir setzen uns dafür ein, dass Verdrängung von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten wie Leipzig und Dresden wirksam eingedämmt wird. ‚Zieht doch um, wenn es Euch zu teuer ist‘ kann dafür keine Lösung sein.“
Der Ausschuss für Regionalentwicklung hat heute außerdem seine Beschlussempfehlung für das Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung abgegeben. Neben Änderungen am Ingenieur- und Architektengesetz ist dafür auch eine Anpassung der Sächsischen Bauordnung erforderlich.
Dazu erklärt Thomas Löser: „Wir haben uns als Koalition darauf verständigt, die Bauordnung in einigen wichtigen Punkten zu modernisieren. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns dabei besonders für die Einführung des Gebäudetyp E wie ‚einfach‘ oder ‚experimentell‘ eingesetzt, den die Bauministerkonferenz kürzlich in die Musterbauordnung übernommen hat. Dadurch kann Bauen einfacher und kostengünstiger werden. Außerdem konnten wir die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen für Wohnzwecke, Verbesserungen beim Bau von Ladestationen für den ÖPNV und beim Aufstellen von Mobilfunkmasten erreichen.“
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Das Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum soll den Städten Leipzig und Dresden ermöglichen, eigene Satzungen zu erlassen, mit denen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienvermietung und spekulativen Leerstand besser kontrolliert werden kann. Wer beispielsweise in Stadtvierteln mit hoher Nachfrage nach Wohnraum eine Wohnung über Portale wie Airbnb oder ähnliche touristische Kurzzeitvermietungen anbieten möchte, muss dafür zukünftig eine Genehmigung einholen. Damit sollen so viele Wohnungen wie möglich für den regulären Mietmarkt zur Verfügung stehen. Zudem können Belastungen der Nachbarschaften durch hohe Fluktuation und nächtliche Ruhestörungen in angesagten Vierteln reduziert werden.