Am vergangenen Montag fand in der Grünen Ecke eine Diskussionsrunde statt, die sich dem Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden widmete. Unter der Moderation von Stadtrat und Landtagsabgeordneten Thomas Löser nahmen Stadträtin Tina Siebeneicher, Torsten Abel vom Mieterverein Dresden, Axel Klein von Dehoga Sachsen sowie die virtuellen Gäste Herr Grund von der Stadtverwaltung Stuttgart und Bürgermeisterin Kris Kaufmann teil.
Die Veranstaltung startete mit einem klaren Überblick über die derzeitige Situation auf dem Mietenmarkt in Leipzig und Dresden. Trotz der im Juli 2022 eingeführten Mietpreisbremse und der abgesenkten Kappungsgrenze, die eine maximale Mietsteigerung von 15% innerhalb von 3 Jahren vorsieht, bleiben die Städte mit angespannten Mietverhältnissen konfrontiert.
Eine besondere Herausforderung für den Wohnungsmarkt sind Zweckentfremdungen, insbesondere in Dresden, wo etwa 1500 Wohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Leipzig steht mit ca. 2000 zweckentfremdeten Wohnungen vor einer ähnlichen Problematik. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, plant der Landtag Sachsen die Einführung eines Gesetzes zur Zweckentfremdung, das die Bedingungen und Rückführung solcher Wohnungen auf den Mietmarkt regeln soll. Ein Antrag auf Einführung einer Zweckentfremdungssatzung liegt bereits im Stadtrat von Dresden vor. Insbesondere Stadtteile wie die Altstadt, Innere Neustadt und Neustadt, die eine erhöhte Ferienwohnungsdichte aufweisen, sollen reguliert werden. Die Diskussion drehte sich nicht nur um die Notwendigkeit einer solchen Satzung, sondern auch um ihre konkrete Ausgestaltung und praktische Umsetzung. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war der virtuelle Austausch mit Herrn Grund aus der Stadtverwaltung Stuttgart, wo bereits seit 2016 eine Zweckentfremdungssatzung besteht. Er betonte den personalen Aufwand und erklärte, dass mögliche Abläufe vollständig digitalisiert werden sollen. Es zeigte sich in der Diskussion das neben der Zweckentfremdung von Wohnraum auch das Thema spekulativer Leerstand in Dresden ein Problem ist. Nach einer städtischen Erhebung von 2022 standen allein in der Altstadt Dresden 15% der theoretisch vorhandenen Wohnungen leer. Vor allem in neu gebauten Immobilien trifft man auf leer stehende Wohnungen die aus spekulativen Gründen nicht vermietet werden. Das Beispiel Stuttgart zeigt auch, dass man an diesen Wohnungs“leer“bestand mittels einer Zweckentfremdungssatzung heran muss um Wohnraum wieder an den Mietenmarkt zu bringen.
Der Blick über den Atlantik zeigt, dass auch New York Maßnahmen ergreift, um der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt zu gebieten. Mit einer neuen Verordnung verschärft die Stadt die Regeln für Kurzzeitvermietungen, insbesondere für Plattformen wie Airbnb. Künftig müssen Vermieter, die in New York für weniger als 30 aufeinanderfolgende Tage vermieten möchten, sich offiziell registrieren lassen und strengeren Auflagen Folge leisten¹. Diese wegweisenden Veränderungen spiegeln den globalen Trend wider, die Herausforderungen der Zweckentfremdung aktiv anzugehen. Das zeigt auch eine neue Verordnung der EU für Plattformen wie Airbnb und Booking. Diese Verordnung verpflichtet Vermietungsplattformen, monatlich Daten über Vermietungsdauer und -anzahl weiterzugeben². Eine Entwicklung, die den Städten in der EU helfen wird, gegen illegale Vermietungen vorzugehen und auch die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung in Sachsen erleichtern kann.
¹https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/airbnb-new-york-100.html
²https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/airbnb-booking-eu-100.html