Dresden. Die Koalitionspartnerinnen haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine sogenannte Mietpreisbremse in Sachsen einzuführen, um insbesondere Städten wie Dresden und Leipzig die Möglichkeit zu geben, überdurchschnittliche Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zu unterbinden. Im Juni 2021 hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung das Verfahren zur Einführung der Mietpreisbremse eingeleitet – mit dem Ziel, die Verordnung zum 1. Januar 2022 in Kraft setzen zu können. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat das sächsische Kabinett dann im Dezember vergangenen Jahres zur Anhörung freigegeben. Bei der heutigen Regierungsbefragung im Plenum des Sächsischen Landtages hat Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung, auf Nachfrage des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Thomas Löser mitgeteilt, dass aktuell eine weitere juristische Prüfung zur Einführung der Mietpreisbremse stattfindet, deren Ergebnisse Anfang April vorliegen sollen.
Dazu erklärt Thomas Löser, Sprecher für Bauen und Wohnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Schon viel zu lange warten die Städte Dresden und Leipzig auf die Einführung der Mietpreisbremse. Indes heizen sich die Wohnungsmärkte immer weiter auf. Es ist jetzt die Aufgabe von Staatsminister Schmidt, die Einführung der Mietpreisbremse zügig voranzutreiben. Wir BÜNDNISGRÜNE haben dieses Vorhaben von Beginn an unterstützt und mit einem Fraktionsbeschluss untersetzt.“
„Die Mietpreisbremse ist ein wichtiger Baustein beim Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Denn für viele Menschen in Sachsens Großstädten gehören die Mieten mittlerweile zur größten finanziellen Belastung. Steigende Mieten befördern die soziale Spaltung. Gerade in Krisen-Zeiten ist es wichtig, den Zusammenhalt zu fördern. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren und müssen die Mietpreisbremse rasch zur Anwendung bringen.“
Weitere Informationen:
>> Video zur Regierungsbefragung: Frage des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Thomas Löser zur Mietpreisbremse und Antwort des Staatsministers